Nr. 611
Rund um den Zürichsee findet man eine der vielfältigsten Hauslandschaften vor. Das Spektrum der Haustypen reicht vom Landsitz des reichen Stadtbewohners bis hin zum Viehzüchterhaus im voralpinen Hügelgebiet an der Grenze zum Kanton Schwyz. Am charakteristischsten für diese Region ist jedoch das Weinbauernhaus mit zwei Wohnteilen. Auch das Richterswiler Haus war an seinem Ursprungsort so konzipiert.
Das Haus von Richterswil zeigt das in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts übliche Fachwerk. Im Gegensatz zur alten Art des Fachwerks, wie es beim Haus von Uesslingen TG (Nr. 621) zu sehen ist, wird jenes von Richterswil stärker durch schräge Streben und horizontale Riegel unterteilt.
Das Haus steht auf einem hohen, teilweise in den Boden eingetieften Mauersockel. Um die verzapften Schwellen zusätzlich zu sichern, wurden sie an den Hausecken mit sorgfältig gearbeiteten, schmiedeeisernen Bändern verstärkt. Über den Reihenfenstern der Stuben sind ebenfalls verzierte Ladenverkleidungen angebracht. Auf der Wetterseite halten vorstehende Sandsteinplatten den Regen von den wenigen Fenstern ab.
Im Wohngeschoss enthält die Küche Geschirr und Gerätschaften aus dem frühen 19. Jahrhundert. In der Stube steht ein von Hans Jakob Scheller 1795 erstellter Kachelofen aus dem Zürcher Oberland. Zwischen Ofen und Wand führt eine steile Treppe zu den Schlafkammern des Obergeschosses. Zwei Einrichtungen im Dachgeschoss sind für das Zürichseegebiet charakteristisch: Das Rauchhäuschen diente zur Konservierung von Speck und Würsten, und mit dem schwerfälligen Aufzug wurden im Herbst die getrockneten Reisigwellen in den Dachraum gebracht.
Die Bienenzucht und Honigproduktion spielte innerhalb der bäuerlichen Selbstversorgung eine wichtige Rolle. Wie das Bienenhaus von Mettmenstetten ZH (Nr. 614) zeigt, hielt man die fleissigen Insektenvölker gerne in zierlich gestalteten Kleinbauten.
Beim Coiffeur
Die Coiffeur-Austellung vermittelt einen Einblick in die ehemals umfassenden Tätigkeitsbereiche dieses Berufes. Zimperlichkeiten konnten sich die Bader und Scherer, Vorläufer der heutigen Coiffeure, in der Ausübung ihres Handwerkes nicht erlauben: Drastische Darstellungen auf Holzschnitten zeigen, wie diese geschröpf, zu Ader gelassen, Zähne gezogen, Wunden behandelt und kleine chirurgische Eingriffe vorgenommen haben. Erst seit 1898 darf der Titel Scherer/Coiffeur-Chirurg nicht mehr verwendet werden. Noch bis weit ins 20. Jahrhundert war aber üblich, sich vom Coiffeur die Zähne ziehen zu lassen.
Gemütlicher sieht der Herrensalon aus. Hier stehen zwei Frisierkommoden samt Spiegeln und Stühlen von 1898. Der Damensalon von 1945 zeigt eine komplette Einrichtung aus der damaligen Zeit. Doch auch hier: «Schönheit muss leiden», denkt man unweigerlich beim Betrachten der Apparatur für Dauerwellen.

