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AGB

Allgemeinen Geschäftsbedingungen Freilichtmuseum Ballenberg

1.     Inhalt

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») sind gegliedert in die folgenden Abschnitte:

1.     Inhalt

2.     Geltungsbereich

3.     Ticketkauf – Online-Tickets und an den stationären Kassen

4.     Onlineshop

5.     Führungen und Spezialprogramme

6.     Gerichtsstand

2.     Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: «AGB») bzw. deren nachfolgend als anwendbar bezeichneten Abschnitte gelten in der jeweiligen, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen Fassung für alle Geschäftsbeziehungen zwischen:

  • Stiftung «Ballenberg – Freilichtmuseum der Schweiz» (UID: CHE-110.398.650; nachstehend FLM genannt)

und

  • Kunden der stationären Ticketkassen (Abschnitt 3 und 6)
  • Kunden des Online-Shops (inkl. Online-Ticketing; Abschnitt 3, 4 und 6)
  • Kunden von Führungen und Spezialprogrammen (Abschnitt 3, 5 und 6)
  • Kunden der Gastronomie (Abschnitt 6 und 7)

Durch das Abschicken einer Bestellung, das Ausführen eines Downloads oder durch die Entgegennahme der Tickets an der Eintrittskasse erklärt sich der Kunde oder die Kundin ausdrücklich mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

Diesen AGB entgegenstehende oder davon abweichende Bedingungen des Kunden oder der Kundin werden nicht anerkannt, es sei denn, das FLM habe diesen im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

3.     Datenschutz

Die Datenschutzerklärung ist Bestandteil der AGBs. Mit unserer Datenschutzerklärung informieren wir über die Bearbeitung von Personendaten in der Stiftung Ballenberg. Die Datenbearbeitung so durchzuführen, um die gesetzliche Geheimhaltungspflichten einzuhalten (Art. 9 Abs. 1 DSG). Sie sorgt auch für die gebotene Behandlung von besonders schützenswerten Personendaten (Art. 5 lit. c DSG). Die Stiftung Ballenberg beachtet alle Grundsätze der gesetzmässigen, sicheren und ordnungsgemässen Datenbearbeitung.

 

4.     Ticketkauf - Online-Tickets und an den stationären Ticketkassen

4.1      Geltungsbereich

Die im Abschnitt 3. erörterten Bestimmungen gelten für den Vertrag zwischen dem Freilichtmuseum Ballenberg (nachstehend FLM) und dem Kunden oder der Kundin, der oder die Online-Tickets, Gratistickets oder Tickets an den stationären Ticketkassen kaufen, Käufe im Onlineshop gemäss Abschnitt 4. tätigen oder online Führungen und Spezialprogramme gemäss Abschnitt 5. buchen.

4.2      Vertragsabschluss

Eintrittstickets können sowohl an den Kassen des FLM bei den beiden Eingängen als auch im Onlineshop (www.shop.ballenberg.ch) sowie über die Buchungssoftware TrekkSoft bezogen werden. Mit der Entgegennahme der Tickets an den Kassen sowie mit dem Bestätigen der Bestellung im Onlineshop ist der Billetkauf verbindlich. Nach dem Kauf kann dieser weder rückgängig gemacht, abgeändert noch rückerstattet werden.

4.3      Ticketpreise

Es gelten die auf der Website (www.ballenberg.ch) publizierten Preise.

Ermässigte Tickets können nur dann erworben werden, wenn eine Anspruchsberechtigung vorliegt und diese entsprechend nachgewiesen wird (z.B. Identitätskarte, Pass, Studierendenausweis oder andere Ermässigungskarte, etc.). Ein Anspruch auf ermässigte Karten besteht nicht. Bei unberechtigter Inanspruchnahme einer Ermässigung wird die Differenz auf den vollen Kartenpreis erhoben.

Nebst Schweizer Franken werden bei den Museumseingängen die online (www.ballenberg.ch) aufgeführten Zahlungsmittel akzeptiert. Euro € werden zum Tageskurs in Schweizer Franken umgerechnet.

Die Online-Buchung wird elektronisch automatisch bestätigt und per E-Mail zugestellt.

4.4      Ticketinhalt

Die Tickets berechtigen die Besucherinnen und Besucher während der auf der Website angegebenen Saison (www.ballenberg.ch) zu den Öffnungszeiten, täglich zwischen 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr zum Aufenthalt im Gelände des FLM, zum Betreten der für die Besucherinnen und Besucher geöffneten Häuser und zur Nutzung der für die Nutzung durch die Besucherinnen und Besucher geöffneten Anlagen und Einrichtungen.

Das FLM behält sich vor, in Ausnahmefällen (bspw. Unwetter,Pandemie, geschlossene Gesellschaft, Veranstaltungen etc.) den Zutritt zum Gelände oder zu Teilen des Geländes einzuschränken oder auszuschliessen.

4.5      Wetterregelung

Die Besucherinnen und Besucher des FLM sind orientiert, dass sich das Freilichtmuseum Ballenberg weitgehend im Freien befindet. Sie sind selbst verantwortlich dafür, der jeweiligen Witterung angepasste, warme und regenfeste Kleidung mitzubringen.

Das Wetter ist kein Grund zur Rückgabe oder Stornierung der Billette durch die Besucherinnen und Besucher. Bei einem heftigen Unwetter kann das Museum kurzfristig geschlossen werden. Die Besucherinnen und Besucher haben bei einer wetterbedingten Schliessung des FLM keinen Anspruch auf Rückvergütung des Eintrittspreises.

4.6      Gültigkeit der Tickets

Die Tickets berechtigen die Besucherinnen und Besucher zum Aufenthalt im Gelände des FLM während der Öffnungszeiten von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Die Tickets des FLM sind für die aktuelle Saison gültig. Tickets können im FLM nicht in Bargeld rückerstattet werden. Bei einem Guthaben zu Gunsten des Inhabers oder der Inhaberin wird der Betrag nicht rückerstattet. Nicht bezahlte Artikel werden nicht zur Zahlung akzeptiert. Tickets für einen Eintritt sind mit einem fälschungssicheren Barcode ausgestattet und berechtigen zu einem direkten Eintritt. Diese müssen nicht an den Kassen umgetauscht, sondern können direkt beim Drehkreuz eingelesen werden.

4.7      Gültigkeit der Gutscheine

Die Gutscheine berechtigen die Besucherinnen und Besucher zum Aufenthalt im Gelände des FLM während der Öffnungszeiten von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Die Gutscheine des FLM sind drei Jahre ab Ausstelldatum gültig. Nach Ablauf dieser Frist kann der Gutschein an den Museumskassen in einen gültigen Eintritt umgetauscht werden. Bei einem teureren Preis des Angebotes muss durch den Inhaber oder die Inhaberin des Gutscheines die Differenz zum aktuellen Preis nachbezahlt werden. Gutscheine können im FLM nicht in Bargeld rückerstattet werden. Bei einem Guthaben zu Gunsten des Inhabers oder der Inhaberin wird der Betrag nicht in Geld rückerstattet. Nicht bezahlte Artikel werden nicht zur Zahlung akzeptiert. Es sind nur Gutscheine gültig, welche über offizielle Vertriebskanäle bezogen wurden. Wertgutscheine des FLM müssen in physischer Form an den Eingängen West oder Ost vorgewiesen und in Tickets oder Artikel des FLM umgetauscht werden. Gutscheine für einen Eintritt sind mit einem fälschungssicheren Barcode ausgestattet und berechtigen zu einem direkten Eintritt. Diese müssen nicht an den Kassen umgetauscht, sondern können direkt beim Drehkreuz eingelesen werden.

4.8      Kontrolle der Tickets

Die Tickets werden an den Eingängen West und Ost des FLM kontrolliert. Die Mitarbeitenden des FLM sind zudem berechtigt, die Gäste auf dem ganzen Gelände des FLM nach ihren Eintritten zu fragen und diese zu kontrollieren. Für ermässigte Tickets sind die entsprechenden Ausweise unaufgefordert vorzulegen.

Es sind nur diejenigen Billette gültig, die über die offiziellen Vertriebskanäle des FLM bezogen wurden. Online erworbene Eintritte sowie Gutscheine und Tickets des FLM können ausgedruckt oder digital auf einem portablen Gerät mitgenommen werden. Der Einlass erfolgt direkt via Drehkreuz bei den Museumskassen.

Das Kopieren, Verändern oder Nachahmen von Billetts ist untersagt. Missbräuche werden strafrechtlich verfolgt und angezeigt.

4.9      Verhalten, Sicherheit und Versicherung

Die Museumsbesuchenden verpflichten sich, sämtliche Sicherheits- und Verhaltensvorschriften des FLM zu beachten sowie Anweisungen der Mitarbeitenden Folge zu leisten.

Die Sicherheits- und Verhaltensvorschriften sind im Gelände des FLM ausgeschildert.

Das FLM haftet nicht für Unfälle, welche durch Missachten der Sicherheits- und Verhaltensvorschriften verursacht wurden. Kinder bis 16 Jahre sind unter der Aufsicht eines Erwachsenen zu begleiten. Hunde müssen an der kurzen Leine geführt werden.

Versicherung ist Sache der Museumsbesuchenden.

Das FLM lehnt jede Haftung für Schäden ab, welche durch Fahrlässigkeit, unverantwortliches Verhalten oder unsachgemässe Nutzung der Anlagen verursacht werden. Wird das FLM durch solches Verhalten geschädigt, behält sich das FLM alle straf- und zivilrechtlichen Massnahmen vor.

4.10   Missbrauch

Jeder Gutschein sowie jedes Ticket können nur einmal eingelöst werden. Das Kopieren, Verändern oder Nachahmen von Tickets/Gutscheinen ist untersagt. Es liegt in der Verantwortung des Käufers oder der Käuferin, dass keine weiteren Tickets/Gutscheine mit dem gleichen Barcode ausgedruckt, kopiert und in Umlauf gesetzt werden. Missbräuche werden strafrechtlich verfolgt und angezeigt. Bei Einlösung des Gutscheines wird der Code im System auf seine Gültigkeit und Zahlstatus überprüft.

5.     Onlineshop

5.1      Geltungsbereich

Die im Abschnitt 4. erörterten Bestimmungen gelten für Verträge zwischen dem Freilichtmuseum Ballenberg (nachstehend FLM) und der Kundin oder dem Kunden, die oder der Käufe im Onlineshop tätigt. Der Versand der bestellten Ware wird durch das FLM, die Trauffer Spezialitäten GmbH oder durch Drittanbieter durchgeführt.

5.2      Bezahlung

Die Bezahlung von Bestellungen auf shop.ballenberg.ch ist nur mit Kreditkarte möglich. Bei Bezahlung mit der Kreditkarte werden die Post-, Visa- und Mastercard akzeptiert.

5.3      Lieferung

Die genauen Lieferzeiten sind jeweils beim Artikelbeschrieb auf der Homepage (www.shop.ballenberg.ch) ersichtlich.

Bei der Lieferung von Artikeln mit Briefversand gilt eine Lieferfrist von zwei Arbeitstagen.

Bei der Lieferung von Artikeln mit Paketversand gilt eine Lieferfrist von bis zu sieben Arbeitstagen.

Für Verspätungen und Verlust bei Versand der Produkte auf dem Postweg liegt das Risiko beim Käufer bzw. der Käuferin.

Jegliche Haftung des FLM wird abgelehnt. Tickets und Gutscheine können per Post versendet oder bequem Zuhause ausgedruckt werden.

Bitte beachten Sie, dass es zur Vereinfachung der Prozesse zwei Lieferungen geben kann. Die Rechnung wird Ihnen nur einmal zugesendet.

Der Versand von Artikeln ins Ausland wird nicht angeboten. Allfällige Bestellungen mit Lieferung ins Ausland werden storniert.

5.4      Rückgabe und Umtausch

Mit der Bestätigung bzw. der Absendung der Einkäufe im Onlineshop des FLM sind die Käufe verbindlich. Diese können nach dem Kauf weder rückgängig gemacht, abgeändert noch rückerstattet werden.

Mit der Entgegennahme der Tickets an den Kassen sowie mit dem Bestätigen der Bestellung im Onlineshop ist der Billetkauf verbindlich. Nach dem Kauf kann dieser weder rückgängig gemacht, abgeändert noch rückerstattet werden.

6.     Führungen und Spezialprogramme

6.1      Geltungsbereich

Die im Abschnitt 5. erörterten Bestimmungen gelten für den Vertrag zwischen dem Freilichtmuseum Ballenberg (nachstehend FLM genannt) und dem Kunden oder der Kundin, der oder die Führungen und Spezialprogramme des FLM bezieht.

6.2      Buchung

Führungen und Spezialprogramme werden über das Reservationsbüro des FLM oder den Onlineshop gebucht.

Nach einer Anfrage oder einem Beratungsgespräch wird den Gästen eine Offerte inkl. der vorliegenden AGB sowie der AGB allfälliger gastronomischer Leistungen postalisch oder per E-Mail zugestellt. Mit Eingang der Annahmeerklärung beim FLM (schriftlich per Post oder E-Mail oder telefonisch zu Büroöffnungszeiten) gilt die Buchung als abgeschlossen und verbindlich.

6.3      Leistungen durch Drittanbieter – Anwendbarkeit weiterer Bestimmungen

Die Buchung von Anlässen, Führungen und Spezialprogrammen kann Leistungen durch Drittanbieter enthalten (bspw. gastronomische Leistungen u.dgl.). Für Leistungen, welche nicht durch das FLM erbracht werden, gelten die AGB der die Leistung erbringenden Drittanbieter zusätzlich zu den vorliegenden AGB. Die AGB von Drittanbietern liegen den entsprechenden Offerten für Führungen und Spezialprogramme bei.

6.4      Annulationen und No-Show-Regelung

Allfällige Annullationen sind bis spätestens 48 Stunden vor dem Anlasstag schriftlich (brieflich/E-Mail) zu Bürozeiten dem Reservationsbüro FLM mitzuteilen.

Sollte die Gruppe ohne Annullation fernbleiben («No-Show»), wird ein Unkostenbeitrag in der Höhe der Mindestpauschale des gebuchten Programms in Rechnung gestellt.

6.5      Programmänderungen

Eine Tendenz zur Teilnehmerzahl ist bis zehn Tage vor dem Anlass mitzuteilen. 48 Stunden vor dem Anlass ist die definitive Anzahl Personen zu melden. Diese gilt als Grundlage der Rechnungsstellung.

Im Fall von Programmanpassungen aufgrund ausserordentlicher Umstände oder behördlicher Anweisungen werden die Gäste persönlich kontaktiert. Aktuelle Regelungen sind unter www.ballenberg.ch zu finden.

7.     Gerichtsstand

Die Vereinbarung untersteht schweizerischem Recht.

Gerichtstand für sämtliche Streitigkeiten, welche sich im Zusammenhang mit der Vereinbarung und Tätigkeit des Kunden oder der Kundin (Bezug von Tickets, Führungen und Spezialprogramme sowie Artikel aus dem Onlineshop) ergeben, ist Thun.

Hofstetten bei Brienz, 04.12.2023

Allgemeine Geschäftsbedingungen Gehri Food GmbH

1. Menuwahl

Gruppenmenus müssen bis 14 Tage vor dem Anlass bestellt werden.

2. Teilnehmerzahl

Eine Tendenz zur Teilnehmerzahl ist bis zehn Tage vor dem Anlass mitzuteilen. Bis spätestens 2 Tage vor dem Anlass ist die definitive Anzahl Personen zu melden. Diese gilt als Grundlage der Rechnungsstellung.

3. Annullation und No-Show-Regelung

Können Räume im gleichen Umfang weitervermietet werde, entstehen für den Mieter keine weiteren Kosten. Ansonsten gelten folgende Stornobedingungen:

Bis 14 Tage vor dem Anlass:                          kostenlos

7 bis 14 Tage vor dem Anlass:                        50% der erwarteten Rechnung, ohne Getränke

Weniger als 7 Tage vor dem Anlass:             100% der erwarteten Rechnung, ohne Getränke

4. Zahlungskonditionen und Preise

Die aufgeführten Preise verstehen sich in Schweizer Franken inkl. Mehrwertsteuer. Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage nach Erhalt der Rechnung. Bei grösseren Anlässen behalten wir uns vor, eine Vorauszahlung nach Absprach zu verlangen.

5. Kinder

Für Kinder wird entweder etwas aus der Kinderkarte ausgesucht oder der halbe Preis des Bankettmenus wird verrechnet (für Kinder von fünf bis zehn Jahren).

6. Zapfengeld

Für mitgebrachte Weine verrechnen wir pro Flasche folgendes Zapfengeld:

7.5dl CHF 20

5dl CHF 12

7. Kuchengeld

Für mitgebrachte Hochzeitstorten und Kuchen verrechnen wir CHF 3 pro Person.

8. Blumen und Dekorationen

Gerne beraten wir Sie bei der Organisation. Allfällige Kosten werden nach Aufwand verrechnet. Das Anbringen von Dekorationsmaterial ist ohne Zustimmung der Gehri-Food GmbH untersagt.

9. Menukarten

Menukarten werden auf Wunsch durch uns angefertigt (gratis ab einem Menupreis von CHF 50).

10. Tischordnung

Die Tischordnung wird individuell mit dem Organisator besprochen.

11. Verlängerung

Für Anlässe, welche die normalen Öffnungszeiten (ab 24.00 Uhr) überdauern, verrechnen pro angebrochene Stunde CHF 150.

12. Catering im Gelände

Caterings im Gelände sind ab 20 Personen möglich. Es fallen zusätzliche Kosten an.

13. Haftung

Der Veranstalter haftet für die Bezahlung von Veranstaltungsteilnehmer zusätzlich bestellten Getränken und Speisen. Für Beschädigung von eingebrachten Gegenständen wird keine Haftung übernommen. Ebenfalls haftet der Veranstalter für die Beschädigung von Inventar des Freilichtmuseums Ballenberg.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die Vereinbarung untersteht schweizerischem Recht, Gerichtstand für sämtliche Streitigkeiten, welche sich im Zusammenhang mit der Vereinbarung und Tätigkeit des Auftragnehmers ergeben, ist Thun.

Gasthäuser Ballenberg, Gehri-Food GmbH, 3860 Meiringen, 01.01.2021

Ballenberg
Freilichtmuseum der Schweiz

Museumsstrasse 100
CH-3858 Hofstetten bei Brienz

+41 33 952 10 30
info@ballenberg.ch

Öffnungszeiten

10. April bis 2. November 2025
Täglich von 10.00 bis 17.00 Uhr

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