Diese Museumsordnung dient dem Zweck, die Sicherheit und den respektvollen Umgang mit den historischen Ausstellungsstücken, dem natürlichen Gelände des Freilichtmuseums sowie zwischenmenschlich zu gewährleisten. Sie gilt für alle Personen, die das Gelände des Ballenberg, Freilichtmuseum der Schweiz aus eigenen oder fremden Gründen betreten und sich hier aufhalten. Die Museumsordnung ist ganzjährig auf alle Bereiche des Museums anwendbar.
Mit dem Betreten des Museumsgeländes anerkennen die Besucherinnen und Besucher diese Museumsordnung sowie die AGB des Museums.
Die historischen Gebäude sowie deren Innen- und Ausseneinrichtung sind pfleglich zu behandeln. Sie dürfen weder berührt oder bewegt werden, noch darf darauf gesessen oder Dinge/Gegenstände darauf abgestellt werden.
Der Aufenthalt im Museum erfolgt auf eigene Gefahr.
Hunde dürfen nicht in die Gebäude und Ausstellungen gebracht werden. Davon ausgenommen sind Blindenführ- und Assistenzhunde. Alle Hunde sind jederzeit an der kurzen Leine zu führen.
Essen und Trinken in den Museumsgebäuden ist verboten. Hiervon ausgenommen sind die historischen Gasthäuser, sowie explizite Angebote des Museums.
Alle Personen, die sich auf dem Gelände des Freilichtmuseums aufhalten, haben sich so zu verhalten, dass sich andere Personen dadurch nicht gestört fühlen. Die betrifft vor allem die Lautstärke und zwischenmenschlichen Interaktionen.
Den Anweisungen des Museumspersonals ist ausnahmslos Folge zu leisten.
Feuer und Rauchen
In den Gebäuden herrscht striktes Rauchverbot. Alle Gebäude sind mit Rauchmeldern ausgestattet.
Offenes Feuer ist nur während der offiziellen Öffnungszeiten an den ausgewiesenen Stellen bis 16:00 Uhr erlaubt. Bei hoher Waldbrandgefahr (z.B. bei Föhnwind) besteht ein allgemeines Feuerverbot. Dieses wird durch die Museumsangestellten kommuniziert und mit Verbotsschildern signalisiert. Die Mitarbeitenden des Museums sind berechtigt, das Rauch- und Feuerverbot durchzusetzen und gegebenenfalls die Löschung des Feuers zu veranlassen.
Der Aufenthalt auf dem Museumsgelände ist nur zu den ordentlichen Öffnungszeiten mit einem gültigen Billett gestattet. Ausserhalb der Öffnungszeiten können keine Eintrittsbillette erworben werden, die Museumsgebäude sind nicht zugänglich und es werden keine Aktivitäten auf dem Freigelände angeboten.
Für das Betreten des Museums ist ein Eintrittsbillett zu lösen, welches bis zum Ende des Museumsbesuches aufzubewahren und auf Verlangen vorzuweisen ist. Billette sind an den Kassen oder im Onlineshop erhältlich. Gutscheine oder ähnliche Vergünstigungen müssen an der Kasse in ein tagesaktuelles Billett umgetauscht werden.
Öffnungszeiten
Das Museum ist zwischen Mitte April und Anfang November geöffnet. Die genauen Öffnungszeiten sind der Webseite des Museums zu entnehmen.
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen das Museum nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson besuchen.
Für Schäden, welche minderjährige Gäste verursachen, haften die Erziehungsberechtigten.
Schulklassen und Gruppen
Schulklassen und Jugendgruppen dürfen sich nur mit einer ausreichenden Anzahl erwachsener Begleitpersonen auf dem Museumsgelände aufhalten. Die Begleitpersonen sind während des gesamten Aufenthalts aufsichtspflichtig und haben dafür zu sorgen, dass die gesamte Gruppe die Sicherheits- und Anstandsregeln einhalten.
Der Eintritt für Schulklassen und grössere Gruppen wird von Vorteil im Voraus organisiert. Vorabreservierungen werden empfohlen.
Barrierefreiheit
Das Museum ist nur teilweise barrierefrei. Die Wege sind überwiegen unbefestigte Naturstrassen und nicht immer rollstuhlgängig. Entsprechende Ausschilderungen auf dem Museumsplan und im Gelände sind zu beachten. Ein Elektrorollstuhl steht nach vorgängiger Reservation zur Miete zur Verfügung. Die Mitarbeitenden des Museums stehen unterstützend zur Verfügung.
Das Museum befindet sich im Freien. Die Gäste sind angehalten, ihre Kleidung dem Wetter entsprechend zu wählen, festes Schuhwerk wird empfohlen.
Die Nutz- und Wildpflanzen des Museums in den Gärten sowie auf den Freiflächen und im Wald sind möglicherweise giftig und können bei Verzehr oder Berührung mögliche Gesundheitsschäden verursachen. Das Ernten, Entfernen, Verzehren oder Beschädigen ist nicht gestattet. Den im Museum heimischen Wildtieren und der Natur ist mit dem nötigen Respekt zu begegnen.
Bei den Museumsgebäuden handelt es sich um wiederaufgebaute historische Gebäude, die teilweise dem heutigen Sicherheitsstandart nicht vollumfänglich entsprechen. Das Museum hat, wo nötig und in Vereinbarung mit dem historischen Kontext möglich, entsprechende Massnahmen zur Erhöhung der Sicherheit der Gäste veranlasst. Dennoch sind die Gäste angehalten, sich mit Vor- und Umsicht in den Gebäuden und auf dem Gelände zu bewegen.
Den vorhandenen Wasserflächen ist mit dem nötigen Respekt zu begegnen. In den Seen und Teichen ist das Baden verboten. Das Betreten zugefrorener Eisflächen ist nicht gestattet. Es droht Ertrinken.
Es besteht ein eingeschränkter Winterdienst, der sich ausschliesslich auf das Räumen der notwendigen Feuerwehrzufahrten beschränkt. Die Wege werden nicht gestreut oder gesalzen. Das Gelände ist deshalb mit der entsprechenden Vorsicht zu begehen.
Bei Schneefall ist generell mit Dachlawinen zu rechnen.
Im Falle von extremen Wetterbedingungen können wir ganzjährig den Zugang zum Gelände kurzfristig einschränken, bzw. eine Evakuierung des Geländes veranlassen. Den Signalisationen vor Ort und den Anweisungen des Personals ist in diesem Fall zwingend Folge zu leisten.
Das Museumspersonal ist für verschiedene mögliche Notfälle ausreichend geschult. Im Notfall sollte deshalb umgehend das Museumspersonal vor Ort oder der Empfang über die Notfallnummer +41 33 952 80 44 kontaktiert werden.
Auf dem Gelände sind verschiedene Notfallapotheken und Defibrillatoren stationiert. Die Standorte sind dem Museumsplan zu entnehmen. Die Mitarbeitenden helfen ebenfalls gerne weiter. Auch über die Notfallnummer können diese Hilfsmittel angefordert werden.
Hinweisschilder und Sicherheitsmarkierungen sind gut sichtbar an den nötigen Stellen angebracht. Sie dienen der Erhöhung der Sicherheit von Menschen, Tier und Natur und informieren über mögliche Gefahren und besondere Verhaltensweisen. Sie müssen unbedingt befolgt werden.
Der Aufenthalt auf dem Museumsgelände erfolgt auf eigene Gefahr. Alle Gäste sind für ihr Verhalten und die Einhaltung der Regeln selbst verantwortlich.
Das Museum sorgt dafür, dass den Gästen bei sachgemässer Benutzung des Museums und seiner Einrichtung kein Schaden entsteht. Das Museum haftet für keine Art von Unfällen und/oder Notfällen und deren Folgen, sowie Schäden, welche den Gästen durch unsachgemässe Benutzung des Museums und der zugehörigen Infrastruktur, sowie durch Eigenverschulden und Missachten von Anweisungen und Warnhinweisen entstehen. Dies schliesst die Nichtbeachtung der Museumsordnung und der AGB ein. Das Museum haftet lediglich für Schäden aufgrund grobfahrlässiger Pflichtverletzungen seitens Museums.
Alle Besucherinnen und Besucher sind für ihr eigenes Handeln und ihre Sicherheit verantwortlich. Für Schäden, welche den Gästen durch unsachgemässen Umgang mit den Museumstieren oder den Tieren der Partnerbetriebe, sowie durch die unsachgemässe Nutzung der Infrastruktur entstehen, lehnt das Museum ebenfalls jegliche Haftung ab. Dies schliesst die Nichtbeachtung der Museumsordnung und der AGB ein.
Sollte auf im Museum ein Schaden durch Gäste verursacht werden, so ist umgehend der Empfang oder das Museumspersonal zu informieren.
Die historischen Gebäude sowie deren Innen- und Ausseneinrichtung sind pfleglich zu behandeln. Sie dürfen weder berührt oder bewegt werden, noch darf darauf gesessen oder Dinge/Gegenstände darauf abgestellt werden. Ausnahmen sind ausdrücklich gekennzeichnet.
Die historisch angelegten Gärten gelten ebenfalls als Ausstellungsfläche.
Sämtliche Museumstiere, sowie die Tiere der Partnerbetriebe des Museums dürfen weder gefüttert noch angefasst werden. Eine Ausnahme bildet das Streichegehege auf der Balm beim Gasthaus Degen. Hier ist tiergerechtes Anfassen erlaubt.
Hunde sind an der kurzen Leine zu führen. Hinterlassenschaften mitgebrachter Tiere sind fachgerecht zu entsorgen. Eine genügende Anzahl Robbidog-Behälter mit Kotbeuteln steht dafür über das Museumsgelände verteilt zur Verfügung.
Der Zugang zu bestimmten Bereichen kann eingeschränkt sein. Die Hinweise des Personals und/oder die Beschilderung vor Ort ist zu beachten.
Für spezielle Veranstaltungen und/oder Workshops gelten gesonderte Regeln, die im Vorfeld bekannt gegeben werden.
Die Mitarbeitenden des Museums helfen jederzeit bei allen Anliegen gerne weiter. Verloren gegangene Gegenstände können bei unseren Mitarbeitenden abgegeben und am Empfang abgeholt werden.
Der Abfall ist fachgerecht in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen und entsprechend den Kennzeichnungen zu trennen.
Die gekennzeichneten Wege dürfen nicht verlassen und Flora und Fauna respektiert werden. Das Pflücken von Pflanzen oder das Stören von Tieren ist untersagt.
Das Museumspersonal ist sämtlichen Gästen (Individualgäste sowie Gruppen) gegenüber weisungsbefugt. Den Anweisungen ist Folge zu leisten. Verstösse gegen die Museumsordnung, die AGB und/oder die Anweisungen des Personals kann die Wegweisung zur Folge haben. Der Eintrittspreis wird in dem Fall nicht zurückerstattet. Gleiches gilt für den Preis sämtlicher gebuchter Leistungen, welche noch nicht stattgefunden haben.
Die Museumsordnung des Ballenberg, Freilichtmuseum der Schweiz, tritt am 01. April 2025 in Kraft und gilt für alle Personen, die sich auf dem Gelände des Museums aufhalten. Änderungen und Aktualisierungen der Museumsordnung werden auf der Website des Museums bekannt gegeben. Für Rückfragen oder weitere Informationen steht der Ballenberg, Freilichtmuseum der Schweiz jederzeit unter +41 33 952 10 30 oder über info@ballenberg.ch zur Verfügung.
Hofstetten bei Brienz, 01. April 2025